HRB 60546: PETO Warenhandels GmbH, Bergheim, Erftgraben 1a, 41516 Grevenbroich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Terhorst-Asien-Marktberatung GmbH am 05.04.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 60546: PETO Warenhandels GmbH, Bergheim, Erftgraben 1a, 41516 Grevenbroich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.03.2019 mit der Terhorst-Asien-Marktberatung GmbH mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8037) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 60546: PETO Warenhandels GmbH, Bergheim, Erftgraben 1a, 41516 Grevenbroich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2018 mit der J.S. Handels GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 70767) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2018 mit der JORU Import Export GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 70921) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 60546: PETO Warenhandels GmbH, Bergheim, Erftgraben 1a, 41516 Grevenbroich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.03.2017 mit der S.F. Südamerika Handelskontor GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln HRB 70792) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 60546: PETO Warenhandels GmbH, Bergheim, Erftgraben 1a, 41516 Grevenbroich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2015 mit der IPANEMA Fleischhandelskontor GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln HRB 70717) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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