PEUGEOT RHEIN-MAIN GMBH, Frankfurt am Main, Kleyerstraße 9, 60326 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Peugeot Commerce GmbH am 13.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PEUGEOT RHEIN-MAIN GMBH, Frankfurt am Main, Kleyerstraße 9, 60326 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Peugeot Commerce GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16839) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peugeot Main/Taunus GmbH, Frankfurt am Main, Kleyerstraße 9, 60326 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: PEUGEOT RHEIN-MAIN GMBH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Peugeot Mainz Wiesbaden GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 11732) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Peugeot Main/Taunus GmbH, Frankfurt am Main, Kleyerstraße 9, 60326 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Peugeot Mainz Wiesbaden GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 11732) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 50.200,00 EUR.
Peugeot Main/Taunus GmbH, Frankfurt am Main, Kleyerstraße 9, 60326 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Bach, Bernd, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Grzimek, Cornelius-Daniel, Boulay, Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Brown, Bruce Etienne, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒; Grzimek, Cornelius-Daniel, Boulay, Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nitsche, Joachim, Idstein, * ‒.‒.‒‒.
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