HRA 701706: PF Kinobetriebe GmbH & Co. KG, Pforzheim, Bahnhofstraße 30, 75172 Pforzheim. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Geiger Beteiligungs-GmbH, Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 704321), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PF Kinobetriebe GmbH & Co. KG, Pforzheim (Bahnhofstr. 30, 75172 Pforzheim, Der Erwerb, die An- und Verpachung und der Betrieb von Filmtheatern mit dazugehörenden Nebengewerben, insbesondere der Verpachtung oder des Betriebs von Süßwarenständen, Automaten bzw. Automatenaufstellplätzen und ähnliches.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Geiger Beteiligungs-GmbH, Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 704321). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PF Kinobetriebe GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 501944) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.