PF Kinobetriebe GmbH, Pforzheim (Bahnhofstr. 30, 75172 Pforzheim). Der Rechtsträger neuer Rechtsform ist am 20.05.2008 in das für ihn maßgebende Register beim Amtsgericht Mannheim (HRA 701706) eingetragen worden. Das Registerblatt ist geschlossen.
PF Kinobetriebe GmbH, Pforzheim (Bahnhofstr. 30, 75172 Pforzheim). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.04.2008 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "PF Kinobetriebe GmbH & Co. KG", mit Sitz in Pforzheim gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.