HRA 723805:PF-MAFA GmbH & Co. KG, Aalen, Mauerstraße 51, 73430 Aalen.(die Verwaltung des der Kommanditgesellschaft gehörenden Vermögens, insbesondere der Beteiligung an der MAFA Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Sitz Aalen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mauerstraße 51, 73430 Aalen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: PF-MAFA Verwaltungs-GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 730023). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PF-MAFA Beteiligungs GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501438) gemäß § 190 ff. UmwG.
HRA 723805:PF-MAFA GmbH & Co. KG, Aalen, Mauerstraße 51, 73430 Aalen.(die Verwaltung des der Kommanditgesellschaft gehörenden Vermögens, insbesondere der Beteiligung an der MAFA Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Sitz Aalen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mauerstraße 51, 73430 Aalen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: PF-MAFA Verwaltungs-GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 730023). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PF-MAFA Beteiligungs GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501438) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.