PFB Projekt-, Finanzierungs- und Beteiligungs-GmbH, Stadtlohn, Sprakelstraße 2 - 6, 48703 Stadtlohn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BWZ Baumwollweberei Zittau GmbH am 30.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PFB Projekt-, Finanzierungs- und Beteiligungs-GmbH, Stadtlohn, Sprakelstraße 2 - 6, 48703 Stadtlohn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der BWZ Baumwollweberei Zittau GmbH mit Sitz in Zittau (Amtsgericht Dresden, HRB 3096) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PFB Projekt-, Finanzierungs- und Beteiligungs-GmbH, Stadtlohn, Sprakelstraße 2 - 6, 48703 Stadtlohn. Bestellt als Geschäftsführer: Hecking, Heinrich-Hermann, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.