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PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH, Köln (HRB 53360)

Firmendaten

Anschrift
Komödienstr. 2
50667 Köln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0221/912660-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.pfefferarchitekten.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 53360
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH
Keywords
Heinrich Pfeffer
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 53360 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken sowie Inneneinrichtungen und Außenanlagen; Städtebau und Umweltgestaltung; Generalplanung, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und Tragwerksplanung sowie alle mit dem Bauen verbundenen Architekten- und Ingenieurleistungen. Die für Architekten geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen sind wie folgt zu beachten: a) Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung der für Architekten und Architektinnen geltenden Berufsaufgaben nach § 1 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW). b) Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRW müssen mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben. Die weiteren Anteile müssen von natürlichen Personen gehalten werden, die einen freien Beruf ausüben und aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können; in der Firma der Gesellschaft ist in geeigneter Weise kenntlich zu machen, welchem Beruf oder welcher Fachrichtung nach § 1 BauKaG NRW die Gesellschafter angehören. c) Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRW sein. d) Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden. e) Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen muss an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden sein. f) Die für die Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRS geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden.' Die PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.12.2021)

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Registermeldungen 3

Calendar 21.01.2021
Veränderung

HRB 53360: PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH, Köln, Komödienstraße 2, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde folgendes beschlossen: In § 6 (Gesellschafterversammlungen) Abs. 5 wurden die Sätze 2, 3 und 4 gestrichen und in § 8 (Abtretung und Teilung von Geschäftsanteilen) wurden die letzten drei Wörter gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken sowie Inneneinrichtungen und Außenanlagen; Städtebau und Umweltgestaltung; Generalplanung, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Lichtplanung und Tragwerksplanung sowie alle mit dem Bauen verbundenen Architekten- und Ingenieurleistungen. Die für Architekten geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen sind wie folgt zu beachten: a) Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung der für Architekten und Architektinnen geltenden Berufsaufgaben nach § 1 Baukammerngesetz Nordrhein-Westfalen (BauKaG NRW). b) Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRW müssen mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben. Die weiteren Anteile müssen von natürlichen Personen gehalten werden, die einen freien Beruf ausüben und aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können; in der Firma der Gesellschaft ist in geeigneter Weise kenntlich zu machen, welchem Beruf oder welcher Fachrichtung nach § 1 BauKaG NRW die Gesellschafter angehören. c) Die zur Geschäftsführung befugten Personen müssen mindestens zur Hälfte Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRW sein. d) Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden. e) Die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen muss an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden sein. f) Die für die Architekten bzw. Architektinnen nach § 2 BauKaG NRS geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden.

Calendar 11.05.2016
Veränderung

HRB 53360: PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH, Köln, Komödienstraße 2, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat eine redaktionelle Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), eine Ergänzung von § 6 (Gesellschafterversammlungen) Ziffer 5 und eine Neufassung von § 7 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) Ziffer 2. beschlossen. Ferner wurde die Satzung um § 8a (Einziehung von Gesdchäftsanteilen), § 8b (Entgelt) und § 8c (Austritt eines Gesellschafters) ergänzt. Bestellt als Geschäftsführer: Huppertz, Christian, Rösrath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 09.06.2011
Veränderung

PFEFFER Architekten + Ingenieure GmbH, Köln, Friesenstr. 50, 50670 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Komödienstraße 2, 50667 Köln.

Historie 1

11.05.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Huppertz
Geschäftsführer