PFW Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Speyer (Am neuen Rheinhafen 10, 67346 Speyer). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PFW Acquisition GmbH am 20.04.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PFW Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Speyer (Am neuen Rheinhafen 10, 67346 Speyer). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 27.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.03.2006 mit der PFW Acquisition GmbH mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRB 60263) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PFW Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Speyer (Am neuen Rheinhafen 10, 67346 Speyer).Beim Registergericht wurde der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übertragende Gesellschaft und der PFW Acquisition GmbH, gegenwärtig mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 51944, künftig mit Sitz in Speyer) als übernehmende Gesellschaft eingereicht.