HRB 79799: PGM Projektgesellschaft Köln-Marienburg GmbH, Düsseldorf, Ernst-Poensgen-Allee 17, 40629 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 79799: PGM Projektgesellschaft Köln-Marienburg GmbH, Düsseldorf, Ernst-Poensgen-Allee 17, 40629 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2016. Geschäftsanschrift: Ernst-Poensgen-Allee 17, 40629 Düsseldorf. Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und von Beteiligungen an anderen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Bebauung von Grundstücken und die Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Weiterhin die Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume. Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kraus, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PGM Projektgesellschaft Köln-Marienburg GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 23190) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.