Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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b)
Beherrschende Gesellschaft ist mit Wirkung vom 24.08.2023
infolge Verschmelzung der "Tulipa Care GmbH", München
(Amtsgericht München HRB 245352) nun die "Linimed Gruppe
GmbH", Jena (Amtsgericht Jena, HRB 510381). |
a)
26.10.2023
Mulliqi |
15 |
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Einzelprokura:
Petrik, Heike, geb. Askani, Jettingen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.08.2023
Seiler |
HRB 742385: PGS Wohngruppen GmbH, Herrenberg, Daimlerstraße 13, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Petrik, Heike, geb. Askani, Jettingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Gauger, Holger, Plochingen, * ‒.‒.‒‒; Walloschek, Pavla, Hausen am Tann, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kapp, Yvonne, Jettingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 742385: PGS Wohngrupppen GmbH, Herrenberg, Daimlerstraße 13, 71083 Herrenberg. Firma von Amts wegen (Schreibfehler) berichtigt in: PGS Wohngruppen GmbH.
HRB 742385: PGS Wohngrupppen GmbH, Herrenberg, Daimlerstraße 13, 71083 Herrenberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PGS Baden-Württemberg GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 722865) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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