HRB 6012 HL: PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH, Ahrensburg (Hagener Allee 28, 22926 Ahrensburg). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist mit der am 05.04.2012 eingetragenen Spaltung erloschen.
HRB 6012 HL: PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH, Ahrensburg (Hagener Allee 28, 22926 Ahrensburg). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.03.2012, dem die Gesellschafterversammlung am selben Tage zugestimmt hat, das Vermögen der Gesellschaft als Ganzes ohne Abwicklung nach Maßgabe des eingereichten Spaltungsplans übertragen auf: die PHÖNIX Institut für soziale Entwicklung GmbH mit dem Sitz in Ahrensburg, der Untemehmensteil Stationäres Wohnen und Eltemtraining, (AG Lübeck, HRB 11967 HL); die PHÖNIX Gesellschaft für soziale Hilfen mbH mit dem Sitz in Ahrensburg, der Unternehmensteil Betreutes Wohnen und Verselbständigungstraining, (AG Lübeck HRB 11966 HL). Die Spaltung ist mit der am 05.04.2012 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.