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PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH, Ahrensburg (HRB 6012 HL) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Allee 28
22926 Ahrensburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 6012 HL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH aus Ahrensburg war im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 6012 HL verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH ihren Standort nicht geändert. Die PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 29.04.2013
Löschung

HRB 6012 HL: PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH, Ahrensburg (Hagener Allee 28, 22926 Ahrensburg). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist mit der am 05.04.2012 eingetragenen Spaltung erloschen.

Calendar 05.04.2012
Veränderung

HRB 6012 HL: PHÖNIX Gesellschaft für soziale Entwicklung mbH, Ahrensburg (Hagener Allee 28, 22926 Ahrensburg). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.03.2012, dem die Gesellschafterversammlung am selben Tage zugestimmt hat, das Vermögen der Gesellschaft als Ganzes ohne Abwicklung nach Maßgabe des eingereichten Spaltungsplans übertragen auf: die PHÖNIX Institut für soziale Entwicklung GmbH mit dem Sitz in Ahrensburg, der Untemehmensteil Stationäres Wohnen und Eltemtraining, (AG Lübeck, HRB 11967 HL); die PHÖNIX Gesellschaft für soziale Hilfen mbH mit dem Sitz in Ahrensburg, der Unternehmensteil Betreutes Wohnen und Verselbständigungstraining, (AG Lübeck HRB 11966 HL). Die Spaltung ist mit der am 05.04.2012 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Historie 1

29.04.2013
Registervorgang

Löschung 24.04.2013