HRB 45739: PHOENIX Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Str. 76, 60386 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Raethe, Hans, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Dr. Trachsler, Stefan Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
PHOENIX Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Str. 76, 60386 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Beckbissinger, Walter, Diplom-Ingenieur, Ilsfeld. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
PHOENIX Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Str. 76, 60386 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
PHOENIX Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Str. 76, 60386 Frankfurt am Main. Bestellt als Vorstand: Raethe, Hans, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
PHOENIX Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Wächtersbacher Str. 76, 60386 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Wächtersbacher Str. 76, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete PHOENIX Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88923) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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