HRB 7785: PHOENIX Pharma-Einkauf GmbH, Mannheim, Pfingstweidstr. 10-12, 68199 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisenmann, Harald, Neulußheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7785: PHOENIX Pharma-Einkauf GmbH, Mannheim, Pfingstweidstr. 10-12, 68199 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Martinescu, Dragos-Viorel, Worms, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Birgit, Nidderau, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Briefi, Andreas, Grasbrunn, * ‒.‒.‒‒; Richardson, Thomas, Herzogenaurach, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Alexandra, Karlsbad, * ‒.‒.‒‒; Schäfer, Frank, Fürth, * ‒.‒.‒‒; Stangohr, Philipp, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Waldenmaier, Christian, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒; Wichmann, Götz, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7785: PHOENIX Pharma-Einkauf GmbH, Mannheim, Pfingstweidstr. 10-12, 68199 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.09.2019 den "Geschäftsbereich Einkauf" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 3551) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.09.2019 die im Spaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Vermögensteile, nämlich insbesondere bestimmte Beteiligungen und Gewinnabführungsverträge (Abzuspaltendes Vermögen Param/Virion), als Gesamtheit auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PHOENIX International Beteiligungs GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 6884) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.