PHONOTHERM Lärm- und Erschütterungsschutz e.K., Oftersheim, (Saarstraße 19, 68723 Oftersheim).Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nachMaßgabe des Spaltungsplans vom 02.07.2009 ausseinem Vermögen das von ihm betriebeneUnternehmen zum Zwecke der Neugründung derGesellschaft mit beschränkter Haftung PHONOTHERMLärm- und Erschütterungsschutz GmbH, Oftersheim(Amtsgericht Mannheim HRB 707364) auf dieseausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung).Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezuggenommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz2 UmwG von Amts wegen eingetragenDas Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
68723 Oftersheim
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: eK