HRB 26836: PIC Baumaschinen und Motorentechnik GmbH, Plauen, Klopstockstraße 5, 08525 Plauen. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Bad Tennstedt, 99955 Bad Tennstedt, Geschäftsanschrift: Herrenstraße 19, 99955 Bad Tennstedt.
HRB 26836:PIC Baumaschinen GmbH, Eichigt, Freiberger Straße 1, 08626 Eichigt OT Bergen.Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: PIC Baumaschinen und Motorentechnik GmbH. Neuer Sitz: Plauen. Änderung der Geschäftsanschrift: Klopstockstraße 5, 08525 Plauen. Neuer Gegenstand: Vermietung und Verkauf von Baumaschinen, deren Wartung und Reparatur und damit im Zusammenhang stehende Handelstätigkeiten; Verkauf von Neu- und Austauschmotoren nebst Ersatzteilen sowie deren Wartung und Reparatur.
PIC Baumaschinen GmbH, Eichigt, Freiberger Straße 1, 08626 Eichigt OT Bergen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2011. Geschäftsanschrift: Freiberger Straße 1, 08626 Eichigt OT Bergen. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung und Verkauf von Baumaschinen sowie damit im Zusammenhang stehende Handelstätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dorfmann, Pia, Bad Tennstedt, * ‒.‒.‒‒; Kabus, Olaf, Plauen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens PIC Baumaschinen e.K. mit dem Sitz in Eichigt (Amtsgericht Chemnitz HRA 7182) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 30.06.2011 mit Nachtrag vom 12.09.2011. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 13.09.2011.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.