HRB 136690 B: PIC prussia invest & consulting GmbH, Berlin, Bendigstraße 11, 12557 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Bendigstraße 11, 12557 Berlin
HRB 136690 B: PIC prussia invest & consulting GmbH, Berlin, Wassersportallee 24, 12527 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wassersportallee 24, 12527 Berlin
PIC prussia invest & consulting GmbH, Berlin, Gundelfinger Straße 42, 10318 Berlin. Firma: PIC prussia invest & consulting GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Gundelfinger Straße 42, 10318 Berlin Gegenstand: Erlaubnisfreie Unternehmensberatung sowie Vornahme von Investitionen im Immobilien- und Dienstleistungsbereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Rücker, Christian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.08.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma PIC prussia invest & consulting e. K. vom Inhaber Christian Rücker geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45360) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 26.08.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..