PICOT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Prof. Dr. Picot, Gerhard, Köln, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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