PICTORION Finance GmbH, Hürth (An der Hasenkaule 1 - 7, 50354 Hürth). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PICTORION PICTURES GmbH am 20.06.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PICTORION Finance GmbH, Hürth (An der Hasenkaule 1 - 7, 50354 Hürth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2005 mit der PICTORION PICTURES GmbH (HRB 50976, mit Sitz in Hürth) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.