HRB 206160: PIER Perspektivische Inklusive Eingliederung und Rehabilitation gGmbH, Aurich, Finkenburgweg 9, 26603 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit und § 17 (Auflösung, Vermögensanfall) beschlossen.
HRB 206160: PIER Perspektivische Inklusive Eingliederung und Rehabilitation gGmbH, Aurich, Finkenburgweg 9, 26603 Aurich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2021. Geschäftsanschrift: Finkenburgweg 9, 26603 Aurich. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens i.s.d. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Erbringung von perspektivischen sowie inklusiven Dienstleistungen im Bereich der Eingliederung von Menschen und deren Rehabilitation. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung Ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lohoff, Michael, Aurich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (die Einrichtung in Aurich und Wittmund) des Ambulante Begleitung und Beratung Aurich (ABBA) e.V. mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich, VR 200443) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.08.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliedersammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2021. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.