Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Fischer, Katharina, Bonn, * ‒.‒.‒‒
Fischer, Alexander, Bonn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.12.2022
Raspels |
HRB 12941: PILODIST GmbH, Bonn, Eichelnkampstr. 2, 53340 Meckenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 12941: PILODIST GmbH, Bonn, Eichelnkampstr. 2, 53340 Meckenheim. Einzelprokura: Bublies, Julian, Grafschaft, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12941:PILODIST GmbH, Bonn, Eichelnkampstr. 2, 53340 Meckenheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Jeub, Rolf, Weilerswist, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Jürgen, Fischer, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Fischer, Jürgen, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
PILODIST GmbH, Bonn, Eichelnkampstr. 2, 53340 Meckenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit der VTU Umwelt- und Verfahrenstechnik GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 9096) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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