HRB 43743: PIM Gold GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 43743: PIM Gold GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 402/19) vom 30.09.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
HRB 43743: PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: PIM Gold GmbH.
HRB 43743:PIM Handelsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes 4. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Gold und Altgold, weiteren Edelmetallen sowie Schmuck und Münzen und der Betrieb einer Scheideanstalt. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.
PIM Vertriebsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Seligenstädter Grund 7, 63150 Heusenstamm. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Satz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: PIM Handelsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Industriestraße 31, 63150 Heusenstamm. Neuer Gegenstand: 1. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden - keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden - das Unternehmen nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen b) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) c) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds) 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes 4. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf von Anlagegold in Barrenform sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie Lieferung, Zwischenlagerung und Verwahrung.
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