HRB 762140: PIN1248 GmbH, Ostfildern, Kaiserstraße 31, 73760 Ostfildern. Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Liststraße 9, 70180 Stuttgart.
HRB 762140: PIN1248 GmbH, Ostfildern, Kaiserstraße 31, 73760 Ostfildern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2017 mit Nachtrag vom 28.08.2017. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 31, 73760 Ostfildern. Gegenstand: Eventmanagement, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Medien, Produktionen im Bereich Social Media, Foto und Video, Kommunikationsdesign sowie die Erbringung von Beratungsleistungen in diesen Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Walter, Patrick, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Walter, Patrick, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Patrick Walter e.K.", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRA 733489) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.08.2017. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.