HRB 84754: PINO Pharmazeutische Präparate GmbH, Hamburg, Paul-Dessau-Straße 5, 22761 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 281, 22767 Hamburg.
PINO Pharmazeutische Präparate GmbH, Hamburg, Paul-Dessau-Straße 5, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 27 (Beirat) beschlossen.
PINO Pharmazeutische Präparate GmbH, Hamburg, Paul-Dessau-Straße 5, 22761 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 05.09.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 3.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.533.875,64 um EUR 66.124,36 auf EUR 1.600.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand) und 5 (Stammkapital) vollständig neu zu fassen. Handelsgeschäfte jeder Art (einschließlich Im- und Export), die Herstellung sowie der Vertrieb von pharmazeutischen, diätischen und kosmetischen Präparaten wie auch von therapeutischen, gesundheitsfördernden und sportmedizinischen Geräten und schließlich der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte. Das Unternehmen darf darüber hinaus auch sein eigenes Vermögen verwalten. Neues Satmmkapitpital: 1.600.000,00 EUR.
PINO Pharmazeutische Präparate GmbH, Hamburg, Paul-Dessau-Straße 5, 22761 Hamburg.Geschäftsanschrift: Paul-Dessau-Straße 5, 22761 Hamburg. Prokura erloschen Leppek, Werner Georg, Holzwickede, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert, nun Einzelprokura: Kopenhagen, Björn, Halstenbek, * ‒.‒.‒‒.
PINO Pharmazeutische Präparate GmbH, Hamburg (Paul-Dessau-Straße 5, 22761 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 und der Gesellschafterversammlungen der Firma Vital Plus Gesundheitsprodukte GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 59 394) vom 26.07.2007 und der Firma TeleMark GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 69 650) vom 26.07.2007 auf diese als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.