PIPE AG, Unseburg, Walter-Husemann-Straße 8c, 39435 Unseburg. Die Hauptversammlung vom 27.04.2011 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Pipe GmbH" mit dem Sitz in Unseburg (Amtsgericht Stendal HRB 17362) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: AG