PKB SCANIA Gesellschaft für Warenkontrolle mbH, Hamburg (Hoheloogstr. 14, 67065 Ludwigshafen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bureau Veritas Industry Services GmbH am 07.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PKB SCANIA Gesellschaft für Warenkontrolle mbH, Hamburg (Sachsenfeld 4, Haus 5, 20097 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2007 mit Nachtrag vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tage mit der Bureau Veritas Industry Services GmbH mit Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 2783) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.