HRB 198769: PKC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Kellerstr. 14, 81667 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 198769: PKC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Kellerstr. 14, 81667 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Kraushaar, Patricia, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
PKC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Fürstenrieder Str. 273, 81377 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kellerstr. 14, 81667 München.
PKC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Fürstenrieder Str. 273, 81377 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2012. Geschäftsanschrift: Fürstenrieder Str. 273, 81377 München. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kraushaar, Patricia, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AuditJurTax AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 132844). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.