HRA 15178: PKF GmbH & Co. KG, Köln, Halle Kupferzug 5.5, Schanzenstraße 6 - 20, 51063 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2017 mit der PKF Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 60646) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PKF GmbH & Co. KG, Köln, Christian-Sünner-Straße 25, 51103 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Halle Kupferzug 5.5, Schanzenstraße 6 - 20, 51063 Köln.
PKF GmbH & Co. KG, Köln (Christian-Sünner-Straße 25, 51103 Köln). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: P.K.F. Konstruktions GmbH, Köln (AG Köln HRB 33611). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2007 mit der P.K.F. Konstruktions GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 33611) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
P.K.F. Kunststofferzeugnisse GmbH & Co. KG, Köln (Christian-Sünner-Str. 25, 51103 Köln, neuer Gegenstand: die Beratung, die Konstruktion, das Projektmanagement und die Entwicklung, der Werkzeugbau und die Metallverarbeitung sowie die serienmäßige Herstellung von Kunststoffspritzguss-Artikeln). Nach Firmenänderung: Neue Firma: PKF GmbH & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PKF Verwaltungs-GmbH, Köln (AG Köln HRB 60646). Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wingendorf, Frank Ulrich, St. Augustin, * ‒.‒.‒‒.