HRA 707546: PKF Mannheim GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, Werderstr. 23-25, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 mit Nachtrag vom 11.12.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2019, 17.09.2019 und vom 11.12.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RWS Steuerberatungsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 720471) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 707546: PKF Mannheim GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, Am Oberen Luisenpark 22, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Werderstr. 23-25, 68165 Mannheim.
HRA 707546: PKF Leifert Molz GmbH Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Mannheim, Am Oberen Luisenpark 22, 68165 Mannheim. Firma von Amts wegen berichtigt in: PKF Mannheim GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft.
HRA 707546: PKF Leifert Molz GmbH Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Mannheim, Am Oberen Luisenpark 22, 68165 Mannheim. (Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Oberen Luisenpark 22, 68165 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: RWS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 720471), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PKF Leifert Molz GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 720198) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 720198: PKF Leifert Molz GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, Am Oberen Luisenpark 22, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.05.2017 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "PKF Mannheim GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707546) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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