PKV Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Hamburg (Steindamm 94, 20099 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der Philips Technologie GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 35 284) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 16.07.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
20099 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: AG