HRB 188665: PL Gutscheinsysteme GmbH, München, Ainmillerstraße 11, 80801 München. Die givve Ltd. mit dem Sitz in London/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 08285629) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 30.08.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 30.08.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 188665: PL Gutscheinsysteme GmbH, München, Ainmillerstraße 11, 80801 München. Die Gesellschaft hat am 30.07.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der givve Limited mit dem Sitz in London / Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 08285629) eingereicht. Gläubigerrechte: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (PL Gutscheinsysteme GmbH) können gemäß §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der PL Gutscheinsysteme GmbH unter deren Geschäftsanschrift geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu (§§ 22 Abs. 2, 122a Abs. 2 UmwG).Jeder Gläubiger der givve kann gemäß Sec. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) von dem High Court, London verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Sofern der High Court entsprechend eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan einer Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers entspricht dem Anteil seiner Forderung an den gesamten Verbindlichkeiten der givve. Es kann in der Gläubigerversammlung nur durch den Gläubiger selbst oder durch einen Vertreter ausgeübt werden. Da vorliegend die Verschmelzung einer 100 %igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft stattfindet, erübrigt sich ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der der Rechte der Minderheitsgesellschafter.Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung zweier Gesellschaften, bei denen die übernehmende Gesellschaft die alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist (Verschmelzung von Tochter- auf Muttergesellschaft), existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheltsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der PL Gutscheinsysteme GmbH, Ainmillerstraße 11, 80801 München angefordert werden.
HRB 188665: PL Gutscheinsysteme GmbH, München, Steinsdorfstraße 2, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ainmillerstraße 11, 80801 München.
HRB 188665: PL Gutscheinsysteme GmbH, München, Steinsdorfstraße 2, 80538 München. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 68.373,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 958.664,00 EUR.
HRB 188665: PL Gutscheinsysteme GmbH, München, Steinsdorfstraße 2, 80538 München. Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 243.174,00 EUR auf 890.291,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 21.09.2017 ist die Satzung in § 4 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Stammkapital: 890.291,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 20.08.2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) ist damit ausgeschöpft.
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