PL Presse Logistik GmbH, Bielefeld (Sudbrackstraße 14-18, 33611 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2007 mit der Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 7106) verschmolzen. Der Unternehmensvertrag mit der Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 7106) ist aufgehoben. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers, dort eingetragen am 5.10.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
33611 Bielefeld
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Amtsgericht: Bielefeld
Rechtsform: GmbH