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PLAN-TEC e.K., Inhaber Frank Schäfer, Betzdorf (HRA 21688)

Firmendaten

Anschrift
Wilhelmstr. 55
57518 Betzdorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 21688
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die PLAN-TEC e.K., Inhaber Frank Schäfer aus Betzdorf ist im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRA 21688 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die PLAN-TEC e.K., Inhaber Frank Schäfer ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Lichtpaus- und Kopierservice.' Die PLAN-TEC e.K., Inhaber Frank Schäfer weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.12.2022)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2
Satz 2 HGB eingetragen.
Das Registerblatt ist geschlossen.
a)
21.09.2022
Labonte
Calendar 05.05.2015
Neueintragung

HRA 21688:PLAN-TEC e.K., Inhaber Frank Schäfer, Betzdorf, Wilhelmstraße 55, 57518 Betzdorf.(Lichtpaus- und Kopierservice). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 55, 57518 Betzdorf. Inhaber: Schäfer, Frank Georg, Betzdorf, * ‒.‒.‒‒. Die PLAN-TEC GmbH Lichtpaus-, Kopier- und Zeichenservice mit Sitz in Betzdorf (Amtsgericht Montabaur, HRB 4587) hat ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2015 auf Ihren Alleingesellschafter übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann weiterführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

05.05.2015
Entscheideränderung
Registervorgang

Neueintragung 05.05.2015