PLANAM-Arbeitsschutz Vertriebs-GmbH, Herzebrock-Clarholz, Letter Str. 50, 33442 Herzebrock-Clarholz.Nicht mehr Geschäftsführer: Reckord, Ernst, Herzebrock-Clarholz.
PLANAM-Arbeitsschutz Vertriebs-GmbH, Herzebrock-Clarholz, Letter Str. 50, 33442 Herzebrock-Clarholz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2009 mit der Reko-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (AG Güterlsoh HRB 5568) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PLANAM-Arbeitsschutz Vertriebs-GmbH, Herzebrock-Clarholz, Letter Str. 50, 33442 Herzebrock-Clarholz.Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 220.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Reko Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh HRB 5568) beschlossen. 220.000,00 EUR.
PLANAM-Arbeitsschutz Vertriebs-GmbH, Herzebrock-Clarholz, Letter Str. 50, 33442 Herzebrock-Clarholz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.05.2009 mit der Reko-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh HRA 5218) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PLANAM-Arbeitsschutz Vertriebs-GmbH, Herzebrock-Clarholz, Letter Str. 50, 33442 Herzebrock-Clarholz.Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3, § 9 und § 17 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 70.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Reko-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG, Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh HRA 5218) beschlossen. Geschäftsanschrift: Letter Str. 50, 33442 Herzebrock-Clarholz. 200.000,00 EUR.