PMM Musikmanagement GmbH, Hamburg (Randers Weide 69 -73, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
PMM Musikmanagement GmbH, Hamburg (Randers Weide 69 -73, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der MPD Dehnfugentechnik GmbH mit Sitz in Schwarzenbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 1357 SB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PMM Musikmanagement GmbH, Hamburg (Randers Weide 69 -73, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom jeweils 28.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen sämtlicher beteiligter Rechtsträger vom jeweils selben Tage mit der ES Energie aus Sonne Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 71127), der PD Profidicht Bauabdichtungen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 91200) sowie mit der Wittenberger Bautenschutz Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Wittenberg (Amtsgericht Stendal, HRB 15366) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PMM Musikmanagement GmbH, Hamburg (Randers Weide 69 -73, 21035 Hamburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 482/06) vom 30.11.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
PMM Musikmanagement GmbH, Hamburg (Randers Weide 69 -73, 21035 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 sowie in §§ 7 und 14 zu ändern. 25.600,00 EUR.