Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Didierstr. 2, 65203 Wiesbaden |
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Georgiev, Bozhidar, Wiesbaden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Atanasova, Sofka, Mainburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
18.08.2022
Boos
b)
Fall 7 |
HRB 30875: PNO Grundbesitz GmbH, Wiesbaden, Fahrweg 1, 67822 Winterborn. Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: der Handel mit eigenen Immobilien, die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Planungsleistungen im Baubereich.
HRB 30875: PNO Grundbesitz GmbH, Wiesbaden, Faaker Straße 15, 65187 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Fahrweg 1, 67822 Winterborn. Nicht mehr Geschäftsführerin: Kopp, Ilona Marie, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Atanasova, Sofka, Mainburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30875: PNO Grundbesitz GmbH, Wiesbaden, Faaker Straße 15, 65187 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2018. Geschäftsanschrift: Faaker Straße 15, 65187 Wiesbaden. Gegenstand: der Handel mit eigenen Immobilien, die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Kopp, Ilona Marie, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PNO Grundbesitz AG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 27073). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27073: PNO Grundbesitz AG, Wiesbaden, Faaker Straße 15, 65187 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2018 im Wege des Formwechsels in die PNO Grundbesitz GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 30875) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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