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POL - Print Medien GmbH, Passau (HRB 6137)

Firmendaten

Anschrift
Medienstr. 5
94036 Passau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0851/802-0
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2001
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: f: 500.000,00 EUR - 999.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 6137
Amtsgericht: Passau
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die POL - Print Medien GmbH aus Passau ist im Handelsregister Passau unter der Nummer HRB 6137 verzeichnet. Nach der Gründung am 27.08.2001 hat die POL - Print Medien GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Betrieb eines Druckerei- und Verlagsunternehmens.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500.000,00 EUR. Die POL - Print Medien GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.02.2024)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Veröffentlichte Bilanz­angaben
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Registermeldungen 7

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
7 b)
Die HKM Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Seefeld in Tirol
(Landesgericht Innsbruck FN 275725 d) ist auf Grund des
Verschmelzungsplans vom 14.06.2022 und des
Gesellschafterbeschlusses vom 17.08.2022 mit der
Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
a)
18.10.2022
Stein
Calendar 14.07.2022
Vorgang ohne Eintragung

HRB 6137: POL - Print Medien GmbH, Passau, Medienstraße 5, 94036 Passau. Die Gesellschaft hat am 13.07.2022 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der HKM Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Seefeld in Tirol / Österreich (Landesgericht Innsbruck, FN 275725 d) eingereicht. Rechte der MinderheitsgesellschafterEs sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, die Bestimmungen der §§122 h und i UmwG haben deshalb keinen Anwendungsbereich. Es handelt sichum die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft.4. Rechte der Gläubigera) Für die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, der POL-Print MedienGmbH, gilt:Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden GmbH, der POL-Print MedienGmbH, ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach istden Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten POL-Print Medien GmbhSicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an demdie Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der POL-PrintMedien GmbH, dem Handelsregister des Amtsgerichts Passau, nach § 122aAbs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nachGrund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nurzu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrerForderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung derEintragung der Verschmelzung bei der POL-Print Medien GmbH gem. § 122aAbs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. DasRecht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falleder Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmassehaben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet undstaatlich überwacht ist.-2-Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruchauf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubigereines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasstkeine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichenRechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit vonBedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sicherndeAnspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein,vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen odersonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventueildaraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der POL-Print Medien GmbH unter derenGeschäftsanschrift Medienstraße 5, 94032 Passau geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegendenForderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungenmöglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistungspätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Ver-Schmelzung in das Handelsregister der POL-Print Medien GmbH gefordert werdenmuss.b) Für Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der HKM BeteiligungsGmbH, gilt:Gläubigem der übertragenden Gesellschaft, die sich binnen zwei Monaten nachdem Tag, an dem der Verschmelzungsplans nach Maßgabe von § 221 a Abs 1S 2 öAktG in sinngemäßer Anwendung des § 8 Abs 2a öEU-VerschG bekanntgemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, können nach Maßgabeder nachstehenden Eckpunkte Befriedigung oder Sicherstellung ihrer Forderungenverlangen (§ 13 öEU-VerschG).Anspruchsberechtigt sind alle Gläubiger, deren Forderungen gegenüberder übertragenden Gesellschaft bis zum Ende der Zweimonatsfrist entstandensind/entstehen.ii. Ob die Forderung auf Vertrag oder Gesetz beruht, ist unerheblich. Sicherzustellensind aber nur schuldrechtliche Ansprüche, nicht dinglicheRechte.iii. Sicherstellungsfähig sind nur Forderungen, die bereits (dem Grundenach) entstanden sind, für die jedoch noch nicht Befriedigung verlangtwerden kann. Dies betrifft etwa noch nicht fällige oder aufschiebend bedingteForderungen. Für fällige und unbedingte Forderungen kann nurBefriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruchbesteht nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Befriedigung verweigertoder die Forderung bestritten wird.iv. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft müssen ihre Forderungendem Grunde und der Höhe nach zum Zwecke der Sicherheitsleistunginnerhalb von zwei Monaten bei der übertragenden Gesellschaft anmel-3-den. Der Rechtsgrund der Forderung, für die Sicherstellung begehrt, istanzugeben. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen und muss der übertragendenGesellschaft innerhalb dieser Frist zugehen. Eine Absendungam letzten Tag dieser Frist genügt nicht. Eine Klageerhebung ist nichterforderlich. Der Ablauf der Frist nimmt dem Gläubiger zwar den Sicherstellungsanspruch,der Anspruch auf die Forderung selbst bleibt aberunberührt.v. Das Recht auf Sicherstellung steht den Gläubigern grundsätzlich nur zu,wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllungihrer Forderung gegenüber der übertragenden Gesellschaft gefährdetist.vi. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigernnicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweiseBefriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutzerrichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. AtlfälligenInhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten an derübertragenden Gesellschaft sind gleichwertige Rechte zu gewährenoder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.Außerdem wird dem Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaftdadurch Rechnung getragen, dass Gläubigern der übertragenden Gesellschaft,wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Eintragung der Verschmelzungim Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Wirksamkeit der Ver-Schmelzung) zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nichtBefriedigung verlangen können.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft werden durch die Bekanntmachungder Veröffentlichung des Verschmelzungsplans von der geplanten Ver-Schmelzung in der österreichischen Ediktsdatei verständigt.5. Anschrift, unter der vollständig Auskünfte eingeholt werden könnenVollständige Auskünfte zu Ziff. 3. werden unverzüglich und kostenfrei erteilt vonHKM Beteiligungs GmbH, Geigenbühelstraße 216, 6100 Seefeld in Tirol.

Calendar 17.12.2014
Veränderung

HRB 6137:POL - Print Medien GmbH, Passau, Medienstraße 5, 94036 Passau.Der mit der Verlagsgruppe Passau GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 5387) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 21.12.2001 wurde am 25.11.2014 als Ergebnisabführungsvertrag neugefasst. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat zugestimmt.

Calendar 14.01.2009
Veränderung

POL - Print Medien GmbH, Passau, Medienstraße 5, 94036 Passau.Geschäftsanschrift: Medienstraße 5, 94036 Passau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Dr. Diekmann, Axel, Passau, * ‒.‒.‒‒; Rager, Roland, Neuburg/Inn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Diekmann, Alexander, Passau, * ‒.‒.‒‒; Tucci-Diekmann, Simone, Passau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 29.11.2006
Veränderung

POL - Print Medien GmbH, Passau (Medienstr. 5, 94036 Passau). Die HKM Medienbeteiligungs GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 5557) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 3

14.01.2009
Entscheideränderung

Austritt
Herr Axel Diekmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Roland Rager
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Diekmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Simone Tucci-Diekmann
Geschäftsführer

13.07.2004
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Axel Diekmann
Geschäftsführer

01.03.2004
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Roland Rager
Geschäftsführer