HRA 31166: POLIFILM PROTECTION DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, Handelsstraße 12, 42929 Wermelskirchen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens (namentlich den Teilbetrieb "Vertrieb/Inland") der POLIFILM PROTECTION GmbH mit Sitz in Wipperfürth (Amtsgericht Köln, HRB 37825) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
42929 Wermelskirchen
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG