POLIKUM GmbH, Berlin, Fasanenstraße 33-33a, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die POLIKUM Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 117710 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
POLIKUM GmbH, Berlin, Fasanenstraße 33-33a, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Polikum Development GmbH, Berlin (Amtsgericht Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 95881 B) und die Polikum Service GmbH, Berlin (Amtsgericht Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 94830 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
POLIKUM GmbH, Berlin, Fasanenstraße 33-33a, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. Otto, Wolfram.
POLIKUM GmbH, Berlin, Fasanenstraße 33-33a, 10719 Berlin. Geschäftsführer:; 3. Dr. Kewenig, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 4. Wulf, Stefano, * ‒.‒.‒‒, Wiesbaden; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 3. Bärwolff, Sabine, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Nicht mehr Prokurist:; 1. Dr. Kewenig, Stephan; Nicht mehr Prokurist:; 2. Wulf, Stefano.
POLIKUM GmbH, Berlin, Fasanenstraße 33-33a, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Stenger, Dirk Prokura: 1. Dr. Kewenig, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Wulf, Stefano, * ‒.‒.‒‒, Wiesbaden; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
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