POLYKARP REUSS Priesterkleidung GmbH, Köln (Norbertstr. 10 - 12, 50670 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden POLYKARP REUSS Priesterkleidung e. K. (Amtsgericht Köln, HRA 24955) am 16.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
POLYKARP REUSS Priesterkleidung GmbH, Köln (Norbertstr. 10 - 12, 50670 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Jürgen Sabiwalsky übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma POLYKARP REUSS Priesterkleidung e. K. mit Sitz in Köln fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.