POLYMERE Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Köln (Richard-Byrd-Str. 26, 50829 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden POLYMERE Holding GmbH am 26.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
POLYMERE Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Köln (Richard-Byrd-Str. 26, 50829 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der POLYMERE Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34734) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
POLYMERE Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Köln (Richard-Byrd-Str. 26, 50829 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Westhoff, Rudolf.