HRB 112171: POOL 2000 Swim & Fitness GmbH, Grammetal, Österholzstraße 2, 99428 Nohra. Die Verschmelzung wurde am 02.02.2022 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Registro Mercantil de Girona, Band 2.807, Blatt 26, Abteilung 8a, Blatt 50.952, CIF B.55.091.797).
HRB 112171: POOL 2000 Swim & Fitness GmbH, Grammetal, Österholzstraße 2, 99428 Nohra. Die übertragende Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplan vom 30.04.2021 mit der ESPA 2025 S.L. mit dem Sitz in Banyoles, Gerona/Spanien (Registro Mercantil de Girona, Band 2.807, Blatt 26, Abteilung 8a, Blatt 50.952, CIF B.55.091.797) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 112171: POOL 2000 Swim & Fitness GmbH, Grammetal, Österholzstraße 2, 99428 Nohra. Bekanntmachung vom 04.06.2021 wird wie folgt berichtigt: Bekanntmachung gem. § 122d Satz 2 UmwG: Zu § 122d S.2 Nr. 1 UmwG: Der Verschmelzungsplan zwischen der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH mit Sitz in Grammetal und der ESPA 2025 S.L. mit Sitz in Banyoles/Gerona (Spanien) vom 30.04.2021 wurde beim Handelsregister eingereicht. Zu § 122d S.2 Nr. 2,3 UmwG: übertragende Gesellschaft: POOL 2000 Swim & Fitness GmbH mit Sitz in Grammetal, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena -Registergericht- unter HRB 112171; übernehmende Gesellschaft: ESPA 2025 S.L. mit Sitz in Banyoles/Gerona (Spanien), Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht, eingetragen im Registro Mercantil de Girona, Band 2.807, Blatt 26, Abteilung 8a, Blatt 50.952, CIF B 55.091.797. Zu § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen POOL 2000 Swim & Fitness GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten POOL 2000 Swim & Fitness GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist (§ 122d UmwG), ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu sichern sind grundsätzlich alle obligatorischen Ansprüche, die gem. § 122j Abs. 2 UmwG vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs (§ 122d S. 2 UmwG) entstanden, aber innerhalb der Anmeldefrist gem. § 122 j Abs. 1 UmwG noch nicht fällig sind. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Anmeldung der Forderung ist schriftlich unmittelbar gegenüber der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Österholzstraße 2, 99428 Nohra bei Weimar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Bezeichnung des Anspruchs nach Grund und Höhe dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs in das Handelsregister der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
HRB 112171: POOL 2000 Swim & Fitness GmbH, Grammetal, Österholzstraße 2, 99428 Nohra. Bekanntmachung gem. § 122d Satz 2 UmwG:Zu § 122d S.2 Nr. 1 UmwG: Der Verschmelzungsplan zwischen der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH mit Sitz in Grammetal und der ESPA 2025 S.L. mit Sitz in Banyoles/Gerona (Spanien) vom 30.04.2021 wurde beim Handelsregister eingereicht. Zu § 122d S.2 Nr. 2,3 UmwG: übertragende Gesellschaft: POOL 2000 Swim & Fitness GmbH mit Sitz in Grammetal, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Jena -Registergericht- unter HRB 112171; übernehmende Gesellschaft: ESPA 2025 S.L. mit Sitz in Banyoles/Gerona (Spanien), Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht, eingetragen im Registro Mercantil de Girona, Band 2.807, Blatt 26, Abteilung 8a, Blatt 50.952, CIF B 55.091.797. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen POOL 2000 Swim & Fitness GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten POOL 2000 Swim & Fitness GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH nach § 125a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Österholzstraße 2, 99428 Nohra bei Weimar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der POOL 2000 Swim & Fitness GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
HRB 112171: POOL 2000 Swim & Fitness GmbH, Nohra b. Weimar, Österholzstraße 2, 99428 Nohra. Die Schwimmbad- und Sauna-Bau Thüringen GmbH mit dem Sitz in Nohra (Amtsgericht Jena HRB 111490) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2019 mit Nachtrag vom 10.09.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 11.06.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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