HRA 112651: POPVIRUS Entertainment Company UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, München, Bruderhofstr. 9, 81371 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kidlerstr. 2, 81371 München.
HRB 138458: POPVIRUS Entertainment Pool GmbH, München, Bruderhofstr. 9, 81371 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die POPVIRUS Entertainment Company UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 112651) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 112651: POPVIRUS Entertainment Company UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, München, Bruderhofstr. 9, 81371 München. (Recording und Publishing von Musikstücken, Vermarktung und Lizenzierung auf/über Musiklabels (Plattenfirmen); Consulting, Marketing und Management von Künstlern und Markenartiklern sowie Herstellung und Vertrieb von Merchandising-Artikeln. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bruderhofstr. 9, 81371 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: POPVIRUS Entertainment Management UG (haftungsbeschränkt), München (Amtsgericht München HRB 257799), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der POPVIRUS Entertainment Pool GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 138458). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.