POREX Technologies GmbH, Singwitz, Industriestr. 1, 02692 Singwitz.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Porex Technologies GmbH, ehemals Porex Germany GmbH, mit dem Sitz in Obergurig (Amtsgericht Dresden, HRB 28343) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
POREX Technologies GmbH, Singwitz, Industriestr. 1, 02692 Singwitz.Geschäftsanschrift: Industriestr. 1, 02692 Singwitz. Bestellt: Geschäftsführer: Klinefelter, Joshua R., Santa Monica/USA, * ‒.‒.‒‒; Marino, Michael J., Santa Monica/USA, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
POREX Technologies GmbH, Singwitz (Industriestr. 1, 02692 Singwitz). Bestellt: Geschäftsführer: Asselberghs, Victor, JB VENLO/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Esters, Theo, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schuster, Kerstin, Wilthen, * ‒.‒.‒‒.
POREX Technologies GmbH, Singwitz (Industriestr. 1, 02692 Singwitz). Die Esters Filtertechnik Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 4316) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
POREX Technologies GmbH, Singwitz (Industriestr. 1, 02692 Singwitz). Bestellt: Geschäftsführer: Esters, Theo, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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