PP 1350 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald. Die Verschmelzung wurde am 01.06.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Landesgericht Salzburg/Österreich, Firmenbuch FN 202342 m).
PP 1350 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 19.03.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 mit der Dipl.Ing.Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH mit dem Sitz in Salzburg, Österreich (Firmenbuch von Österreich FN 202342m) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PP 1350 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der PP 1450 GmbH, Grünwald (Amtsgericht München HRB 191917) beim Amtsgericht München (Registergericht) sowie der Dipl.Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH, Salzburg/Österreich (FN 202342m, Landgericht Salzburg) zur Einsichtnahme eingereicht. Der Entwurf des Verschmelzungsplans ist zum Eingangsdatum beim Handelsregister München, HRB 190045, eingereicht worden.Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten:DipI.Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, Geschäftsadresse Sonnleitenweg 12, 5020 Salzburg, Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Republik Österreich- als übernehmende Gesellschaft -PP 1350 GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, Geschäftsadresse Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald, Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland; undPP 1450 GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, Geschäftsadresse Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald, Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland- jeweils als übertragende Gesellschaft -Die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung lauten:Die PP 1350 GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 190045 eingetragen;Die PP 1450 GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 191917 eingetragen;Die Dipl.lng. Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH ist in das österreichische Firmenbuch unter FN 202342m eingetragen.Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, gilt folgendes:Für die PP 1350 GmbH:Gläubiger der PP 1350 GmbH (übertragende Gesellschaft) können nach § 122j Abs. 1 UmwG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die PP 1350 GmbH geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der PP 1350 GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klage- weise durchsetzen kann. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht im Grundsatz auch Gläubigern zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Nicht von § 122j erfasst sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind ( 122j Abs. 2 UmwG).Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PP 1350 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der PP 1350 GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen.Die übertragende Gesellschaft PP 1350 GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Für die PP 1450 GmbH:Gläubiger der PP 1450 GmbH (übertragende Gesellschaft) können nach § 122j Abs. 1 UmwG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die PP 1450 GmbH geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der PP 1450 GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klage- weise durchsetzen kann. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht im Grundsatz auch Gläubigern zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Nicht von § 122j erfasst sind Obliegenheiten und unvollkommene Verbindlichkeiten.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Sicherheitsleistung nur für solche Forderungen besteht, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind ( 122j Abs. 2 UmwG).Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PP 1450 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde Liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der PP 1450 GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen.Die übertragende Gesellschaft PP 1450 GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Für die Dipl.lng. Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH:Die Gläubiger der Dipl.lng. Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH können Gläubigerschutz nach § 226 österreichisches Aktiengesetz begehren, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden. Diesen Gläubigern wird Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im lnsolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Dipl.lng. Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling, Österreich.
ESP 1350 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PP 1350 GmbH.
ESP 1350 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Karl-Valentin-Straße 24, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hellmaier, Wolf-Dieter, Salzburg/Östterreich, * ‒.‒.‒‒; Loidl, Kurt, Bad Ischl/Österreich, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schützinger, Hans Peter, Salzburg/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Watzke, Wolfram, Waakirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Prof. Dr. Piech, Ferdinand, Salzburg, Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.