HRB 214834: PP Hygiene Beteiligungs GmbH, München, Oberbrühlstraße 16-18, 87700 Memmingen. Eintrag Nummer 6 von Amts wegen berichtigt: Die Verschmelzung wurde am 11.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Siegburg HRB 5795)
HRB 214834: PP Hygiene Beteiligungs GmbH, München, Oberbrühlstraße 16-18, 87700 Memmingen. Eintrag Nummer 6 von Amts wegen berichtigt: Die Verschmelzung wurde am 11.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Siegburg HRB 5795).
HRB 214834: PP Hygiene Beteiligungs GmbH, München, Oberbrühlstraße 16-18, 87700 Memmingen. Die Verschmelzung wurde am 11.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 5795).
HRB 214834: PP Hygiene Beteiligungs GmbH, München, Oberbrühlstraße 16-18, 87700 Memmingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Hypred GmbH mit dem Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg HRB 5795) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 214834: PP Hygiene Beteiligungs GmbH, München, Oberbrühlstraße 16-18, 87700 Memmingen. Die Anti-Germ Inernational GmbH mit dem Sitz in Memmingen (Amtsgericht Memmingen HRB 16616) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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