HRB 139100 B: PP Motorradzubehör GmbH, Berlin, c/o Polo Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 05.05.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, 216334) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 139100 B: PP Motorradzubehör GmbH, Berlin, c/o Polo Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die INOS 15-023 GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 216334) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 139100 B: PP Motorradzubehör GmbH, Berlin, c/o Polo Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PP Motorradzubehör Beteiligungs GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 196310) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 139100 B: PP Motorradzubehör GmbH, Berlin, c/o Polo Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Polo Motorrad und Sportswear GmbH, Polostraße 1, 41363 Jüchen; Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Attolini, Marco; Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Sabljo, Mario; Geschäftsführer: 9. Dr. Kern, Michael, * ‒.‒.‒‒, Köln; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2015 ist der Gesellschaftsvertrag aufgehoben in § 11 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 12 (Einziehung), § 13 (Einziehungsvergütung) und § 14 (Abtretung statt Einziehung). Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen ist entsprechend geändert.
PP Motorradzubehör GmbH, Berlin, Leopoldstraße 12, 80802 München. Nicht mehr Geschäftsführer:; 5. Herrmann, Martin; Nicht mehr Geschäftsführer:; 6. Moser, Marc; Geschäftsführer:; 7. Attolini, Marco, * ‒.‒.‒‒, München; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 8. Sabljo, Mario, * ‒.‒.‒‒, München; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
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