HRB 27773: PPD GmbH, Duisburg, Von-der-Mark-Straße 57, 47137 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Von-der-Mark-Straße 34, 47137 Duisburg.
HRB 27773: PPD GmbH, Duisburg, Von-der-Mark-Straße 34, 47137 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Von-der-Mark-Straße 57, 47137 Duisburg.
HRB 27773: PPD GmbH, Duisburg, Von-der-Mark-Straße 34, 47137 Duisburg. Bestellt als Geschäftsführer: Neumann, Markus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 27773: PPD GmbH, Duisburg, Von-der-Mark-Straße 34, 47137 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Neumann, Markus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27773: PPD GmbH, Duisburg, Von-der-Mark-Straße 34, 47137 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2015. Geschäftsanschrift: Von-der-Mark-Straße 34, 47137 Duisburg. Gegenstand: Handel mit Foto-, Telekommunikations-, EDV- und Elektroartikeln. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: da Cruz Pedrosa, Nelson, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; van Loosen, Markus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Neumann, Markus, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Photo Porst Duisburg OHG, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 9888) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.