PPF International (Deutschland) GmbH, Erftstadt (Bonner Ring 43, 50374 Erftstadt-Lechenich). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Givaudan Deutschland GmbH am 10.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PPF International (Deutschland) GmbH, Erftstadt (Bonner Ring 43, 50374 Erftstadt-Lechenich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2007 mit der Givaudan Deutschland GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 8567) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PPF International (Deutschland) GmbH, Erftstadt (Bonner Ring 43, 50374 Erftstadt-Lechenich). Der mit der Deutsche ICI GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf HRB 51683) am 12.10.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 13./18.9.2007 zum 02.03.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
PPF International (Deutschland) GmbH, Erftstadt (Bonner Ring 43, 50374 Erftstadt). Nicht mehr Geschäftsführer: Liesner, Detlef Antonius. Bestellt als Geschäftsführer: Kuhnert, Ralf-Ulrich, Lünen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PPF International (Deutschland) GmbH, Erftstadt (Bonner Ring 43, 50374 Erftstadt). Die Gesellschafterversammlung hat am 20.10.2006 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Geschäftsführer, Vertretung), § 9 Abs. 2 (Beschlussfassung) und § 10 (Geschäftsjahr) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verpachtung des Grundstücks Erftstadt-Lechenich an die Quest International (Deutschland) GmbH, Erftstadt, entsprechend den Bestimmungen des Grundstückspachtvertrages vom 27.03.2006. Zwischen der PPF International (Deutschland) GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Deutsche ICI GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 51683) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.10.2006. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der PPF International (Deutschland) GmbH durch Beschluss vom 20.10.2006 zugestimmt.
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