PPV GmbH, Duisburg, Am Churkamp 20, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 mit der Pape Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg - HRB 9412) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: GmbH