HRB 97710: PQ Energy Schweinfurt GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PQ Energy Luxembourg S.à.r.l. am 28.01.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 97710: PQ Energy Schweinfurt GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.12.2018 mit der PQ Energy Luxembourg S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, B181232) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 97710: PQ Energy Schweinfurt GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die gemäß § 122d Satz 3 UmwG bekannt zu machenden Angaben lauten wie folgt:Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht wurde.An der Verschmelzung sind die PQ Energy Schweinfurt GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit einem einzigen Gesellschafter, mit Sitz in Frankfurt am Main und eingetragener Geschäftsanschrift in Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland, als übertragende Gesellschaft und die PQ Energy Luxembourg S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht (société à responsabilité limitée), mit Sitz in 2-4, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Luxemburg als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die PQ Energy Schweinfurt GmbH als übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handels¬register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 97710. Die PQ Energy Luxembourg S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Registernummer B 181232.Die Rechte der Gläubiger der PQ Energy Schweinfurt GmbH als übertragende Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten PQ Energy Schweinfurt GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Befriedigung können sie verlangen, wenn ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist oder wenn sie die Fälligkeit jederzeit herbeiführen können. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur dann zu, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Des Weiteren muss die zu sichernde Forderung vor oder bis zu fünfzehn Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sein. Ein Abstellen auf das Wirksamwerden der Verschmelzung scheidet damit aus. Die zu sichernde Forderung muss bis zu diesem Zeitpunkt entstanden und damit wirksam und mit Ausnahme der Fälligkeit durchsetzbar sein. Es reicht nicht aus, dass die zu sichernde Forderung begründet ist.Anspruchsberechtigt sind auch die durch eine Deckungsmasse bevorzugten Gläubiger.Hinsichtlich der Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Die Gläubiger der PQ Energy Schweinfurt GmbH können daneben nicht Sicherheitsleistung nach § 22 UmwG verlangen.Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ist die PQ Energy Luxembourg S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft neuer Schuldner.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PQ Energy Schweinfurt GmbH unter deren Geschäftsanschrift Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Die Gläubiger der übernehmenden luxemburgischen PQ Energy Luxembourg S.à r.l. können gemäß Artikel 1021-9 des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans die Stellung von ausreichend Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen. Der Antrag erfolgt im Eilverfahren bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die PQ Energy Luxembourg S.à r.l. ihren Sitz hat. Das zuständige Bezirksgericht für die PQ Energy Luxembourg S.à r.l. befindet sich in Luxemburg. Die Gläubiger haben dabei nachzuweisen, dass die Verschmelzung eine solche Sicherung erforderlich macht. Die Stellung von ausreichend Sicherheiten kann nur für Forderungen gestellt werden, die vor der Veröffentlichung der Verschmelzung gemäß Artikel 1021-14 des Luxemburger Gesetzes vom 10 August 1915 über die Handelsgesellschaften begründet worden sind.Wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind, wird der Antrag vom Richter abgewiesen.Die PQ Energy Luxembourg S.à r.l. kann den Antrag auf Stellung ausreichender Sicherheiten hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderungen noch nicht fällig sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PQ Energy Luxembourg S.à r.l. unter deren Geschäftsanschrift 2-4, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Luxemburg, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Minderheitsgesellschafterrechten ist nicht bekannt zu machen, da die PQ Energy Luxembourg S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft die Alleingesellschafterin der PQ Energy Schweinfurt GmbH ist. Besondere Rechte i.S.v. § 122c Abs. 2 Nr. 7 UmwG und Artikel 1021-1 (2) 6) des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften bestehen bei der PQ Energy Schweinfurt GmbH nicht. Auch werden einzelnen Anteilsinhabern oder Inhabern anderer Wertpapiere keine besonderen Rechte i.S.v. § 122c Abs. 2 Nr. 7 UmwG und Artikel 1021-1 (2) 6) des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften gewährt, und es sind auch keine besonderen Maßnahmen für diese Personen vorgesehen.Es werden keinem Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgans der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger und keinem mit der Prüfung des Verschmelzungsplans beauftragten Sachverständigen besondere Vorteile im Sinne des § 122c Abs. 2 Nr. 8 UmwG und Artikel 1021-1 (2) 7) des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften gewährt.
HRB 97710: PQ Energy Schweinfurt GmbH, Frankfurt am Main, Schleusenstraße 12, 27568 Bremerhaven. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Grundhöfer, Andreas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Candrian, Dominique Didier, Herrliberg/Schweiz / Schweiz, * ‒.‒.‒‒; Thul, Harald, Fell, * ‒.‒.‒‒; Truffer, Stephan Francis, Küsnacht/Schweiz / Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 97710:PQ Energy Schweinfurt GmbH, Frankfurt am Main, Barkhausenstraße 4, 27568 Bremerhaven.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schleusenstraße 12, 27568 Bremerhaven.
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